Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
vivida bkk
Vertragsnummer 120A0400151
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2021-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
vivida bkk
Vertragsnummer 120A0400151
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2021-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Diakonie
Vertragsnummer 120A0400383
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2018-06-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Vertragsnummer 12017100032
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Akzo Nobel Bayern
Vertragsnummer 12017400113
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
KNAPPSCHAFT
Vertragsnummer 121202VE002
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK MTU
Vertragsnummer 14001400035
Vertragsform: Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Vertragsbeginn: 2014-08-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
IKK Brandenburg und Berlin
Vertragsnummer 120A0500004
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2009-04-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Berlin
KV Region Brandenburg
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse Freudenberg
Vertragsnummer 12083400134
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2011-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Berlin
KV Region Brandenburg
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Krankenhäuser, Krankenhausapotheken
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Ernst & Young BKK
Vertragsnummer 12051400108
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2015-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Textilgruppe Hof
Vertragsnummer 12017400113
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Vertragsnummer 12071100024
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2005-10-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Bayern
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
SKD BKK
Vertragsnummer 12002400146
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2009-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Diakonie
Vertragsnummer 14098400035
Vertragsform: Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Vertragsbeginn: 2015-09-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer: 17151400001
Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer 17151400001
Vertragsform: Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2014-10-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Diakonie
Vertragsnummer 12098400120
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2019-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
vivida bkk
Vertragsnummer 12020400168
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2019-03-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
D24: für einen (symptomlosen) Zustand nach der betreffenden Diagnose
D34: für einen (symptomlosen) Zustand nach der betreffenden Diagnose
SKD BKK
Vertragsnummer: 12038400203
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
SKD BKK
Vertragsnummer 12038400203
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2015-03-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
IKK gesund plus
Vertragsnummer 121172VE003
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Textilgruppe Hof
Vertragsnummer 12002400040
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
KNAPPSCHAFT
Vertragsnummer 121172VE002
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Vertragsnummer 12071100004
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
KNAPPSCHAFT
Vertragsnummer 121712VE007
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Ernst & Young BKK
Vertragsnummer 120A0400156
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2015-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
IKK Brandenburg und Berlin
Vertragsnummer 17183500015
Vertragsform: Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2011-06-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Brandenburg
Teilnehmende Leistungserbringer:
Augenoptiker, Augenärzte (als Erbringer von Leistungen, z.B. Kontaktlinsen)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Akzo Nobel Bayern
Vertragsnummer 12073400002
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2014-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer: 12017400237
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer 12017400237
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2017-10-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Krones BKK
Vertragsnummer 12046400054
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2017-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Krones BKK
Vertragsnummer 14046400060
Vertragsform: Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Vertragsbeginn: 2017-10-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Hessen
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Akzo Nobel Bayern
Vertragsnummer 12020400168
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2017-07-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
D24: für einen (symptomlosen) Zustand nach der betreffenden Diagnose
D34: für einen (symptomlosen) Zustand nach der betreffenden Diagnose
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer: 12071400262
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer 12071400262
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2019-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer: 12017400235
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer 12017400235
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2017-07-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
SKD BKK
Vertragsnummer 17103400002
Vertragsform: Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2007-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BundesInnungskrankenkasse Gesundheit
Vertragsnummer 12017400205
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2019-09-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Caritative Organisationen, Diakonie- und Sozialstationen, Gemeindeschwestern, Selbsthilfegruppen, Kirchengemeinden, Stadtverwaltungen (Pflegedienste, Kranken-, Sozial- und Schwesternstationen)
Sonstige Erbringer von Leistungen i. S. des SGB (als Erbringer von Leistungen, z.B. Medizintechnik, Gesundheitskurse, Sauerstoff-Heilbehandlung, Epilation, Akupunktur, Augenprothetik, Dental-Depot, Schlafbor, Blutdepot, Ernährungsberatung, Diätassistent/in, Hundeschule, Grippeschutzimpfung, Taubblindenassistent/in)
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer: 12051400185
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer 12051400185
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2014-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK MTU
Vertragsnummer 12046400051
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2019-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse Freudenberg
Vertragsnummer 12000400063
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2017-11-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer: 12052400201
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer 12052400201
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2018-11-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
IKK gesund plus
Vertragsnummer 14071530037
Vertragsform: Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Vertragsbeginn: 2020-10-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Bayern
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Diakonie
Vertragsnummer 120A0400353
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2017-08-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
SKD BKK
Vertragsnummer 17152400008
Vertragsform: Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2012-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse der Papierfabrik Scheufelen
Vertragsnummer 17100400006
Vertragsform: Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2011-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenzahnärztliche Vereinigungen und Zahnärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachter)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
IKK Brandenburg und Berlin
Vertragsnummer 12083100009
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
vivida bkk
Vertragsnummer 12046400071
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2019-05-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Ernst & Young BKK
Vertragsnummer 12051400148
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2015-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Ernst & Young BKK
Vertragsnummer 12000400012
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2006-12-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Akzo Nobel Bayern
Vertragsnummer 12071400135
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2020-04-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse Freudenberg
Vertragsnummer 12002400148
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2009-09-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Krankenhäuser, Krankenhausapotheken
Ambulante und mobile Rehabilitationseinrichtungen
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Ernst & Young BKK
Vertragsnummer 17152400022
Vertragsform: Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
IKK Brandenburg und Berlin
Vertragsnummer 17172500025
Vertragsform: Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2013-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Berlin
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer: 120A1400396
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer 120A1400396
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2019-10-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
IKK gesund plus
Vertragsnummer 12088530045
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2006-03-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Akzo Nobel Bayern
Vertragsnummer 120A0400150
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2014-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Rheinland-Pfalz
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Vertragsnummer 12071100008
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2004-10-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Bayern
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenzahnärztliche Vereinigungen und Zahnärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachter)
Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Textilgruppe Hof
Vertragsnummer 17152400003
Vertragsform: Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2011-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse der Papierfabrik Scheufelen
Vertragsnummer 120A0400429
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2012-11-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Ernst & Young BKK
Vertragsnummer 14098400028
Vertragsform: Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Vertragsbeginn: 2014-08-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer: 17101400002
Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer 17101400002
Vertragsform: Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2009-08-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
KNAPPSCHAFT
Vertragsnummer 17183600018
Vertragsform: Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2009-11-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Brandenburg
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
KNAPPSCHAFT
Vertragsnummer 17183600013
Vertragsform: Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2012-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Brandenburg
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer: 12051400142
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer 12051400142
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2014-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
KNAPPSCHAFT
Vertragsnummer 120A1680004
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2008-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Akzo Nobel Bayern
Vertragsnummer 14099400008
Vertragsform: Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Vertragsbeginn: 2009-10-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Vertragsnummer 12071100018
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse Freudenberg
Vertragsnummer 12071400055
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2012-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
KNAPPSCHAFT
Vertragsnummer 12002600001
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer: 12038400203
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer 12038400203
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2015-03-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
KNAPPSCHAFT
Vertragsnummer 12003600001
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2019-10-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Bremen
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse Freudenberg
Vertragsnummer 17152400003
Vertragsform: Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2011-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 73a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
IKK gesund plus
Vertragsnummer 17017530048
Vertragsform: Vertrag nach § 73a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2015-07-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer: 12052400185
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer 12052400185
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2016-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Vertragsnummer 12071100059
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2012-04-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Bayern
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
vivida bkk
Vertragsnummer 14098400023
Vertragsform: Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Vertragsbeginn: 2014-08-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Diakonie
Vertragsnummer 12020400168
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2019-03-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
D24: für einen (symptomlosen) Zustand nach der betreffenden Diagnose
D34: für einen (symptomlosen) Zustand nach der betreffenden Diagnose
IKK gesund plus
Vertragsnummer: 17103530039
Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
IKK gesund plus
Vertragsnummer 17103530039
Vertragsform: Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2007-04-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Bremen
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse Freudenberg
Vertragsnummer 12017400236
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2017-08-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Vertragsnummer 12017100040
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2008-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Niedersachsen
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Textilgruppe Hof
Vertragsnummer 12051400130
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2014-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer: 120A0400150
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer 120A0400150
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2014-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Rheinland-Pfalz
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer: 12002400148
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer 12002400148
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2009-09-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Krankenhäuser, Krankenhausapotheken
Ambulante und mobile Rehabilitationseinrichtungen
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Vertragsnummer 12071195900
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BundesInnungskrankenkasse Gesundheit
Vertragsnummer 14001500001
Vertragsform: Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Vertragsbeginn: 2014-08-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Schleswig-Holstein
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse Freudenberg
Vertragsnummer 12073400002
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2014-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Krones BKK
Vertragsnummer 12052400172
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2012-12-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 73a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Krones BKK
Vertragsnummer 17071400001
Vertragsform: Vertrag nach § 73a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2015-10-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse Freudenberg
Vertragsnummer 14020400074
Vertragsform: Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Vertragsbeginn: 2018-07-02
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer: 12017400249
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer 12017400249
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2019-10-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
IKK Brandenburg und Berlin
Vertragsnummer 12083500017
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Textilgruppe Hof
Vertragsnummer 12071400055
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2012-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer: 12046400051
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer 12046400051
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2016-07-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Vertragsnummer 12017100033
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2007-03-15
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Niedersachsen
Teilnehmende Leistungserbringer:
Krankenhäuser, Krankenhausapotheken
Alten- und Pflegeheime, Tages- und Kurzzeitpflege, Sonderschulheime, Sozial-therapeutische Zentren
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BundesInnungskrankenkasse Gesundheit
Vertragsnummer 120A1511006
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2016-09-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Westfalen-Lippe
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Textilgruppe Hof
Vertragsnummer 14099400008
Vertragsform: Vertrag für hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
Vertragsbeginn: 2009-10-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BundesInnungskrankenkasse Gesundheit
Vertragsnummer 17171511001
Vertragsform: Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2010-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
KV Region Bayern
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Diakonie
Vertragsnummer 12071400055
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2012-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse Freudenberg
Vertragsnummer 12052400181
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2014-06-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer: 17193400002
Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer 17193400002
Vertragsform: Vertrag nach § 73c SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2014-10-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Textilgruppe Hof
Vertragsnummer 12020400112
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2011-01-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
BKK Diakonie
Vertragsnummer 12017400118
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2011-02-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer: 12071400256
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
Betriebskrankenkasse WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG
Vertragsnummer 12071400256
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Vertragsbeginn: 2018-04-01
Vertragsende:
Geltungsbereich:
bundesweit geltende Verträge
Teilnehmende Leistungserbringer:
Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzte einschl. selbstabrechnender Ärzte (z.B. Gutachterärzte)
Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung
Weitere Informationen
Die Angabe der Diagnose ist für einen bestimmten Personenkreis vertraglich vereinbart.
Damit ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Versicherte, die diese Diagnose(n) nicht aufweisen, an dem Vertrag teilnehmen können.
Dies gilt insbesondere für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.
KNAPPSCHAFT
Vertragsnummer 121982VE003
Vertragsform: Vertrag nach § 140a SGB V und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung